"Beim Spiel kann man einen Menschen in einer Stunde besser kennenlernen, als im Gespräch in einem Jahr."
Plato

Spielregeln

Die Regeln dienen vor allem der Sicherheit der spielenden Personen sowie dem Erhalt der Spielgeräte, dem entspannten Miteinander und der Entlastung des Betreibers und seiner Mitarbeiter.
Nachfolgende Geschäftsbedingungen werden mit Entrichtung des Eintrittspreises und dem Betreten der Halle akzeptiert und als verbindlich anerkannt.

Hausordnung / AGB
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Die Nutzung aller verschiedenen Spielelemente (Kleinkinder- und Hauptspielanlage), erfolgt auf eigene Gefahr.

Für Schäden, die Kindern, Eltern oder anderweitigen Besuchern der Rappelkiste Aufgrund von eigener unsachgemäßer Behandlung bzw. Handhabung der Gerätschaften entstehen, sind die Eltern bzw. die anderen erwachsenen Begleiter der Kinder verantwortlich.

Die Eltern und Begleiter der Kinder sind gehalten, die in die Räumlichkeit der Rappelkiste geführten Kinder in der Weise selbst zu beaufsichtigen, dass Schäden an der Einrichtung und den Gerätschaften vermieden werden.

Die Eltern/Begleitperson sind für das Handeln der Kinder verantwortlich. Das Beschäftigte Personal wird die Eltern und Begleiter erforderlichenfalls bezüglich der Betreuung der Kinder beratend unterstützen, ohne dass damit ein Betreuungsverhältnis begründet wird.

Wichtig! Unfälle sind vor Verlassen der Halle an der Theke schriftlich anzuzeigen. Sollte dies aus nachweisbaren Gründen nicht zumutbar gewesen sein, so ist die schriftliche Meldung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Tagen unter Angabe von Datum und ungefährer Uhrzeit, nachzuholen. Für Unfälle, die nicht in dieser Form und Frist angezeigt werden, wird die Haftung ausgeschlossen.

Für Kinder, die zum Zeitpunkt des Eintritts in der Spielwelt das achte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt eine gesteigerte Beaufsichtigungsverpflichtung. Als Maßstab gilt hierbei die Beaufsichtigungs-Intensität, die bei einem verhaltensauffälligen und bereits durch Schadenzufügung in Erscheinung getretenen Kind zugrunde zu legen wäre.

Eine Betreuung der Kinder wird nicht Gegenstand der Benutzungsvereinbarung. Hinsichtlich der Benutzung sämtlicher Einrichtungen der Spielwelt gilt der Grundsatz einer pfleglichen und schonenden Behandlung. Bei grobem Verstoß gegen grundsätzliche Richtlinien können die betreffenden Personen ohne Rückerstattung des Eintrittsentgelts vom Rappelkisten-Team oder seitens des von dieser entsprechenden bevollmächtigen Personals der Spielwelt verwiesen werden. Dabei haben das betreffende Kind und dessen erwachsene Begleitperson die Spielwelt zu verlassen. Den Anweisungen dem Rappelkisten - Team ist Folge zu leisten.

Das Klettern an den Außennetzen sowie auf nur von außen zugänglichen Teilen der Spielanlage ist untersagt.

In der Kleinkinderspielanlage haben nur Kinder bis zum Vollendung des vierten Lebensjahres zutritt. In der Hauptspielanlage(Klettergerüst) haben Kinder unter 4Jahren nur in Begleitung Erwachsener Zutritt.

Wenn ein Kind sich erst vor kurzem offensichtlich verletzt hat (z.B. Gipsarm) oder klar als krank zu erkennen ist (Fieber usw.), darf es die Spielanlage nicht benutzen. Das Betreten der Spielanlage (sowohl Kleinkinderspielanlage, als auch Hauptspielanlage) in Schuhen ist untersagt; bei der Benutzung sämtlicher Module der Rappelkiste sind die Füße mit Socken oder Strümpfen zu bekleiden.

Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf kein eigenes Spielzeug mit in die Anlage gebracht werden; vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in die Spielanlage zu nehmen.

Schlechtes Benehmen, andere Kinder kratzen, beißen, schlagen, etc. wird nicht toleriert. Die aufsichtspflichtigen Eltern werden gebeten, diese Verhaltensweisen zu unterbinden. Dem Betreiber und seinen Mitarbeitern ist es ausdrücklich gestattet, Kinder in einem solchen Fall abzumahnen und im Wiederholungsfall Spielverbot zu erteilen. In einem solchen Fall wird der Eintrittspreis nicht erstattet. In besonders gravierenden Fällen, behält sich der Betreiber vor, einzelnen Personen Hausverbot zu erteilen.

Es herrscht Rauchverbot in der gesamten Anlage - den Kindern zuliebe. Eine Rauchmöglichkeit besteht im Biergarten oder vor der Eingangstür.


Liebe Gäste, bitte konsumieren Sie Alkohol nur in Maßen. Auffällig alkoholisierte Gäste werden aus der Halle verwiesen.

Haustiere haben keinen Zutritt zur Anlage!

Der Zutritt für Erwachsene ist nur in Begleitung von Kindern erlaubt, mit Ausnahme von Führungen durch die Anlage. Eine Überfüllung der Anlage sollte vermieden werden und die Höchstzahl der Besucher strikt nicht überschritten werden. Eine Steuerung der Besucherströme ist z.B. durch eine zeitlich begrenzte Eintrittserlaubnis möglich. Aggressives Verhalten und Überanstrengungen der Kinder (Überhitzung oder Übermüdung) soll vermieden werden.


Für die Garderobe und am Platz gelassene Sachen übernimmt der Betreiber keine Haftung.
Fundsachen, die nicht innerhalb 14 Tagen abgeholt werden, werden in regelmäßigen Abständen für einen guten Zweck abgegeben.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der gesamte Spiel- und Gastronomiebereich videoüberwacht ist.
Sollte Ihnen etwas gestohlen worden sein, bitte unverzüglich an der Theke melden, in den seltenen Fällen können Diebstähle auf Grund der Videoüberwachung aufgeklärt werden.

Wir zeigen jeden Diebstahl im Interesse unserer ehrlichen Kunden an!

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein oder werden, so ist dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht betroffen.