Die Regeln dienen vor allem der Sicherheit
der spielenden Personen sowie dem Erhalt der Spielgeräte,
dem entspannten Miteinander und der Entlastung des Betreibers
und seiner Mitarbeiter.
Nachfolgende Geschäftsbedingungen werden mit Entrichtung
des Eintrittspreises und dem Betreten der Halle akzeptiert
und als verbindlich anerkannt.
Hausordnung / AGB:
Die Nutzung aller verschiedenen Spielelemente (Kleinkinder-
und Hauptspielanlage), erfolgt auf eigene Gefahr.
Für Schäden, die Kindern, Eltern oder anderweitigen Besuchern
der Rappelkiste Aufgrund von eigener unsachgemäßer Behandlung
bzw. Handhabung der Gerätschaften entstehen, sind die Eltern
bzw. die anderen erwachsenen Begleiter der Kinder verantwortlich.
Die Eltern und Begleiter der Kinder sind gehalten, die in
die Räumlichkeit der Rappelkiste geführten Kinder in der
Weise selbst zu beaufsichtigen, dass Schäden an der Einrichtung
und den Gerätschaften vermieden werden.
Die Eltern/Begleitperson sind für das Handeln der Kinder
verantwortlich. Das Beschäftigte Personal wird die Eltern
und Begleiter erforderlichenfalls bezüglich der Betreuung
der Kinder beratend unterstützen, ohne dass damit ein Betreuungsverhältnis
begründet wird.
Wichtig! Unfälle sind vor Verlassen der Halle an der Theke
schriftlich anzuzeigen. Sollte dies aus nachweisbaren Gründen
nicht zumutbar gewesen sein, so ist die schriftliche Meldung
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Tagen
unter Angabe von Datum und ungefährer Uhrzeit, nachzuholen.
Für Unfälle, die nicht in dieser Form und Frist angezeigt
werden, wird die Haftung ausgeschlossen.
Für Kinder, die zum Zeitpunkt des Eintritts in der Spielwelt
das achte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt eine
gesteigerte Beaufsichtigungsverpflichtung. Als Maßstab gilt
hierbei die Beaufsichtigungs-Intensität, die bei einem verhaltensauffälligen
und bereits durch Schadenzufügung in Erscheinung getretenen
Kind zugrunde zu legen wäre.
Eine Betreuung der Kinder wird nicht Gegenstand der Benutzungsvereinbarung.
Hinsichtlich der Benutzung sämtlicher Einrichtungen der
Spielwelt gilt der Grundsatz einer pfleglichen und schonenden
Behandlung. Bei grobem Verstoß gegen grundsätzliche Richtlinien
können die betreffenden Personen ohne Rückerstattung des
Eintrittsentgelts vom Rappelkisten-Team oder seitens des
von dieser entsprechenden bevollmächtigen Personals der
Spielwelt verwiesen werden. Dabei haben das betreffende
Kind und dessen erwachsene Begleitperson die Spielwelt zu
verlassen. Den Anweisungen dem Rappelkisten - Team ist Folge
zu leisten.
Das Klettern an den Außennetzen sowie auf nur von außen
zugänglichen Teilen der Spielanlage ist untersagt.
In der Kleinkinderspielanlage haben nur Kinder bis zum Vollendung
des vierten Lebensjahres zutritt. In der Hauptspielanlage(Klettergerüst)
haben Kinder unter 4Jahren nur in Begleitung Erwachsener
Zutritt.
Wenn ein Kind sich erst vor kurzem offensichtlich verletzt
hat (z.B. Gipsarm) oder klar als krank zu erkennen ist (Fieber
usw.), darf es die Spielanlage nicht benutzen. Das Betreten
der Spielanlage (sowohl Kleinkinderspielanlage, als auch
Hauptspielanlage) in Schuhen ist untersagt; bei der Benutzung
sämtlicher Module der Rappelkiste sind die Füße mit Socken
oder Strümpfen zu bekleiden.
Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf kein
eigenes Spielzeug mit in die Anlage gebracht werden; vor
allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände
mit in die Spielanlage zu nehmen.
Schlechtes Benehmen, andere Kinder kratzen, beißen, schlagen,
etc. wird nicht toleriert. Die aufsichtspflichtigen Eltern
werden gebeten, diese Verhaltensweisen zu unterbinden. Dem
Betreiber und seinen Mitarbeitern ist es ausdrücklich gestattet,
Kinder in einem solchen Fall abzumahnen und im Wiederholungsfall
Spielverbot zu erteilen. In einem solchen Fall wird der
Eintrittspreis nicht erstattet. In besonders gravierenden
Fällen, behält sich der Betreiber vor, einzelnen Personen
Hausverbot zu erteilen.
Es herrscht Rauchverbot in der gesamten Anlage - den Kindern
zuliebe. Eine Rauchmöglichkeit besteht im Biergarten oder
vor der Eingangstür.
Liebe Gäste, bitte konsumieren Sie Alkohol nur in Maßen. Auffällig
alkoholisierte Gäste werden aus der Halle verwiesen.
Haustiere haben keinen Zutritt zur Anlage!
Der Zutritt für Erwachsene ist nur in Begleitung von Kindern
erlaubt, mit Ausnahme von Führungen durch die Anlage. Eine
Überfüllung der Anlage sollte vermieden werden und die Höchstzahl
der Besucher strikt nicht überschritten werden. Eine Steuerung
der Besucherströme ist z.B. durch eine zeitlich begrenzte
Eintrittserlaubnis möglich. Aggressives Verhalten und Überanstrengungen
der Kinder (Überhitzung oder Übermüdung) soll vermieden
werden.
Für die Garderobe und am Platz gelassene Sachen übernimmt
der Betreiber keine Haftung.
Fundsachen, die nicht innerhalb 14 Tagen abgeholt werden,
werden in regelmäßigen Abständen für einen guten Zweck abgegeben.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der gesamte Spiel-
und Gastronomiebereich videoüberwacht ist.
Sollte Ihnen etwas gestohlen worden sein, bitte unverzüglich
an der Theke melden, in den seltenen Fällen können Diebstähle
auf Grund der Videoüberwachung aufgeklärt werden.
Wir zeigen jeden Diebstahl im Interesse unserer ehrlichen
Kunden an!
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Regelungen unwirksam
sein oder werden, so ist dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Regelungen nicht betroffen.